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Registrierung |
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Für die Übermittlug per E-Mail wird für
jede Software eine Registriernummer benötigt, die von der Geschäftsstelle
Qualitätssicherung
(GQS) auf Landesebene vergeben wird. Diese Registriernummer dient der
Identifikation einer Datenbank, aus der heraus Datensätze exportiert
werden. Das bedeutet, dass für jedes eigenständige Softwaresystem
eine eigene Registriernummer beantragt werden muss.
Krankenhäuser, die eine Mehrplatz-Software benutzen, bei der alle Beteiligten über ein Netzwerk auf ein und dieselbe Datenbank zugreifen, benötigen nur eine einzige Registriernummer für das ganze Krankenhaus. Werden jedoch – wie im Jahr 2003 – Datensätze in zwei Datensatzspezifikationen geliefert, benötigt jede Software nach dem Update auf die Spezifikation 6.0 eine neue Registriernummer.
Sofern unter dem Dach eines Trägers zwei Krankenhäuser an unterschiedlichen Standorten arbeiten und die Auswertung der Daten für jedes Haus gesondert erfolgen soll, so ist bei vernetzter Erfassung mit einem mehrplatzfähigen Softwareprodukt darauf zu achten, dass neben der gemeinsamen Registriernummer jede Betriebsstätte eine definierte Betriebsstättennummer verwendet.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte gerne telefonisch (06131 6297560) an uns.
Antragsformulare für die Registrierung erhalten Sie per Download.
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