Qualitätssicherung Schlaganfall Rheinland-Pfalz

Zum Jahr 2001 wurde die SQMed GmbH als damalige Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung in Rheinland-Pfalz durch das Lenkungsgremium mit der Einführung eines Qualitätssicherungsprojektes im Bereich der stationären Behandlung von Patienten mit akutem Schlaganfallereignis beauftragt.

In diesem Landesprojekt dokumentieren die teilnehmenden Krankenhäuser für jeden Behandlungsfall einen durch die Arbeitsgemeinschaft deutschsprachiger Schlaganfallregister (ADSR) e.V. (ADSR) entwickelten standardisierten Datensatz (Musterdokumentationsbogen siehe unten). Erfasst werden wesentliche Aspekte des diagnostischen und therapeutischen Vorgehens, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Parameter zum klinischen Outcome, entsprechende Ausfüllhinweise (siehe unten) zur Dokumentation stehen zur Verfügung.

Zum Jahr 2006 wurde durch das Lenkungsgremium eine Teilnahmeverpflichtung für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz beschlossen, seit dem Jahr 2007 erfolgt die Datenerfassung und -übermittlung elektronisch. Seit dem Jahr 2011 steht den Kliniken eine Software zur Erkennung von dokumentationspflichtigen Fällen (siehe unten) zur Verfügung (QS-Filter). Über entsprechende an die SQMed übermittelte Leistungsstatistiken wird die Vollzähligkeit der Dokumentation in den Krankenhäusern systematisch überprüft. Für Softwareanbieter steht eine jährlich aktualisierte technische Spezifikation (siehe unten) zur Entwicklung entsprechender Dokumentationssysteme zur Verfügung.

Die SQMed GmbH stellt den teilnehmenden Krankenhäusern Jahresauswertungen zur Verfügung, die anhand der Ergebnisse spezifischer Qualitätsindikatoren einen Vergleich mit anderen Institutionen im Sinne eines Benchmarkings ermöglichen. Die Jahresauswertungen werden durch eine mit Internisten und Neurologen besetzte Fachkommission, welche durch das Lenkungsgremium der SQMed berufen wird, bewertet. Bei auffälligen Ergebnissen im Bereich der Qualitätsindikatoren wird durch die Fachkommission ein Stellungnahmeverfahren angelehnt an die Regelungen der DeQS-Richtlinie des G-BA geführt. Ziel des Stellungnahmeverfahrens ist neben der Analyse der Ergebnisse die Einleitung qualitätsverbessernder Maßnahmen durch das Krankenhaus.

 
Jahr 2023 (Stand 28.09.2022):  
 
 
Jahr 2024 (Stand 15.09.2023):  
 
       
(letztmals bearbeitet am 15.09.2023)
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