Fachkommissionen
Die Fachkommissionen haben die Aufgabe, sich mit der Qualitätssicherung auf Landesebene zu befassen, die Ergebnisse der Auswertungen aus medizinischer Sicht zu bewerten und das Lenkungsgremium zu beraten. Soweit in der externen Qualitätssicherung bundesweite Konzepte existieren, die auf verpflichtender oder auf freiwilliger Basis in Rheinland-Pfalz umgesetzt sind, so ist es auch die Aufgabe der Fachkommissionen, die Bundesebene (Institut nach § 137 SGB V und G-BA) durch Rückmeldungen aus der Landesebene mit Hinweisen über Probleme oder Fehler bzw. durch Anregungen zu unterstützen.

Die Aufgaben sind im Vertrag nach § 137 in Verbindung mit § 112 Abs. 2 Nr. 3 SGB V im Paragraphen 4 ( PDF 127 kB ) definiert.

In Rheinland-Pfalz sind bislang eine Reihe von Fachkommissionen eingerichtet worden.
 
 
Cholezystektomie Dekubitusprophylaxe
Gynäkologie und Mammachirurgie Herzschrittmacher und ICD
Hörscreening Karotis-Revaskularisation
Koronarangiographie / PCI Nierenersatztherapie
Orthopädie und Unfallchirurgie Perinatalmedizin
Pneumonie Schlaganfall
Wundinfektion
 
(letztmals bearbeitet am 17.08.2023)
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