Erfassung des Neugeborenen-Hörscreenings Rheinland-Pfalz

Seit 2008 betreut die SQMed GmbH nach einführender Unterstützung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie in Rheinland-Pfalz (MSAGD) die Erfassung des Neugeborenen-Hörscreenings in Rheinland-Pfalz, zunächst als Projekt und seit 2010 im Regelauftrag.

Aufgabe ist die Erfassung der Kinder, die den Hörtest nach der Geburt im Krankenhaus nicht bestanden haben, deren Hörtestergebnis unklar war oder deren Hörtest nicht durchgeführt werden konnte. Die SQMed GmbH erinnert die Eltern an erforderliche Untersuchungen und unterstützt die Eltern bis zur Durchführung der Tests bzw. bis die Kinder mit auffälligen Testergebnis eine weiterführende Hördiagnostik und ggf. Frühversorgung erhalten haben.

Details zum Neugeborenen-Hörscreening (NHS) finden sich auf dieser Internetseite.

Untenstehend finden Sie die technische Spezifikation zum Neugeborenen-Hörscreening Rheinland-Pfalz.

 
 
Jahr 2023 (Stand: 23.11.2022):  
 
 
Jahr 2024 (Stand: 15.09.2023):  
 
 
(letztmals bearbeitet am 15.09.2023)
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