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Aufgrund einzelner Anfragen an die Geschäftsstelle der SQMed möchten wir noch mal auf die Fristen für die Übermittlung der einrichtungsbezogenen Befragung im Bereich Wundinfektion (Module NWIES_LKG und NWIEA_LKG) für das Verfahrensjahr 2021 hinweisen. Diese Daten müssen bis zum 28.02.2022 an die Fa. Unitrend als Datenannahmestelle übermittelt werden, hier gibt es keine sog. Korrekturfrist bis zum 15.03.2022 (wie teilweise für andere Datenübermittlungen).
Senden Sie bitte die Daten (bis auf die QSKH-Überlieger und die Landesmodule) an deqs-rp@unitrend.de . Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie unter https://www.unitrend.de/das und https://iqtig.org .
· 28.02.2022: Datenlieferfrist für die QS-Daten mit Entlassung oder Behandlung im IV. Quartal 2021
· 28.02.2022: Datenlieferfrist für die einrichtungsbezogenen QS-Daten, Module NWIES_LKG und NWIEA_LKG des Verfahrens QS WI, Erfassungsjahr 2021.
· 28.02.2022: Datenlieferfrist für die Schlaganfall-Fälle des Moduls APO_RP. Bitte senden Sie diese an apo-rp@unitrend.de .
· 15.03.2022: Erweiterte Korrekturfrist für die QS-Daten des Erfassungsjahres 2021: Änderungen, Stornos und Neulieferungen sind möglich. Bitte denken Sie auch an die 2020 aufgenommenen Überlieger (inkl. NWIF). Achten Sie auch darauf, dass die QSKH-Überlieger 2020/2021 noch an qskh-rp@unitrend.de gesendet werden müssen.
· 15.03.2022: Datenlieferfrist für die Sollstatistik für das Erfassungsjahr 2021
· 15.03.2022: Datenlieferfrist für die Risikostatistik für das Erfassungsjahr 2021
· 15.03.2022 - NEU! Datenlieferfrist für die Sollstatistik der einrichtungsbezogenen Spezifikation (EDOK) des Verfahrens QS WI. Diese führt die Dokumentationspflichten der einrichtungsbezogenen Module NWIES_LKG und NWIEA_LKG für das Erfassungsjahr 2021 auf.
Neugeborenen-Hörscreening:
· Alle NHS_RP-Datensätze, senden Sie bitte an die SQMed GmbH, E-Mail: nhs-daten@sqmed.de . Wenden Sie sich bei Rückfragen an die SQMed GmbH.
Für das Erfassungsjahr 2022 beachten Sie bitte Folgendes:
· Die Dokumentationspflicht für das Modul NWIF wird wieder eingeführt. Es sind also NWIF-Daten von Fällen mit Aufnahme im Jahr 2020 und 2022 an uns zu liefern. 2021 aufgenommene NWIF-Fälle können nicht angenommen werden.
Wenn Sie QS-Daten des Moduls PCI dokumentieren, sind Sie ab dem 01.07.2022 auch verpflichtet, Daten für die Patientenbefragung PCI (Modul PPCI) zu übermitteln. (Hinweis: Hierzu wird die Geschäftsstelle der SQMed noch gesondert informieren, sobald das IQTIG bzw. der G-BA entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung stellt).
Die Quartals-Datenlieferfristen 2022 werden um einen Monat vorgezogen: Die Lieferung der QS-Daten des I. Quartals muss dann bis zum 15. April erfolgen, analog die Lieferung des II., III. und IV. Quartals bis zum 15. Juli, 15. Oktober und 15. Februar. Die erweiterte Korrekturfrist wird auf den 22. Februar vorgezogen.
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