Die Geschäftsstelle der LAG möchte auf geänderte Fristen für die Datenübermittlung für das Erfassungsjahr 2022 hinweisen:
Der G-BA hat die in den themenspezifischen Regelungen für die verschiedenen QS-Verfahren der DeQS-Richtlinie beschriebenen Fristen für die Datenübermittlung verkürzt. Folgende Termine sind für die unterjährige Datenübermittlung verbindlich:
- Daten des 1. Quartals: Spätestens bis 15.04.2022
- Daten des 2. Quartals: Spätestens bis 15.07.2022
- Daten des 3. Quartals: Spätestens bis 15.10.2022
- Daten des 4. Quartals: Spätestens bis 15.02.2023
Die Daten für das gesamte Erfassungsjahr 2022 sind bis spätestens 22.02.2023 inkl. aller Korrekturen zu übermitteln. Grundsätzlich ist eine kontinuierliche zeitnahe Datenübermittlung (nicht nur quartalsweise) empfehlenswert.
Die frühzeitigeren Datenübermittlungen haben den großen Vorteil, dass das IQTIG den Krankenhäusern / Arztpraxen die bisher sehr spät publizierten unterjährigen Zwischenauswertungen und auch die Jahresauswertungen zukünftig sehr viel früher zu Verfügung stellen wird. Dies ermöglicht eine frühzeitige Reaktion auf die Auswertungsergebnisse.