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22.06.2021 G-BA Beschluss zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
  Der G-BA hat gestern auf seiner Internetseite einen Beschluss zum Verfahren der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren publiziert: Nach diesem Beschluss werden verschiedene Regelungen der zugehörigen Richtlinie für das Erfassungsjahr 2020 außer Kraft gesetzt bzw. nicht umgesetzt. Den tragenden Gründen ist folgende Begründung zu entnehmen: "Aufgrund der COVID-19-Pandemie kann die Datenvalidierung gemäß § 9 Abs. 2 plan. QI-RL für das Erfassungsjahr 2020 nicht erfolgen. Gleiches gilt insbesondere auch für das Stellungnahmeverfahren gemäß § 11 plan. QI-RL. Alle sich anschließenden Prozessschritte sind dadurch in ihrer Aussagekraft gemindert und können daher nicht umgesetzt werden."

Demnach werden folgende Regelungen nicht umgesetzt:
- die Datenvalidierung vor Ort in den Krankenhäusern, die für den Zeitraum vom 15.03. - 31.05.2021 vorgesehen war,
- die Neu-Berechnung der Ergebnisse anhand der im Rahmen der Datenvalidierung erhobenen Daten,
- das durch das IQTIG durchgeführte Stellungnahmeverfahren bei statistisch auffälligen Ergebnissen im Bereich der Qualitätsindikatoren, das für den Zeitraum vom 15.04. - 31.05.2021 bzw. 01.06 - 31.07.2021 vorgesehen war,
- die Übermittlung der einrichtungsbezogenen Ergebnisse und der Unterlagen des Stellungnahmeverfahrens (einrichtungsbezogene Kopien des Schriftwechsels im PDF-Format) an die Landesplanungsbehörden und die Landesverbände der Krankenkassen
- der Bericht des IQTIG zur Systempflege
- der Bericht des G-BA (Publikation der Ergebnisse aller Einrichtungen zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren der Liste mit Angabe von Grundgesamtheit, Referenzbereichen und Angaben zur Vollzähligkeit der Datenlieferung und Bundesergebnissen, Ergebnissen der Datenvalidierung sowie die Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens auf den Internetseiten des IQTIG)

Die SQMed möchte darauf hinweisen, dass dieser Beschluss erst nach einer Nichtbeanstandung durch das BMG und der nachfolgenden Publikation im Bundesanzeiger in Kraft treten wird.

Mit Schreiben vom 18.06.2021 hat der GBA die QS-Geschäftsstellen auf Landesebene beauftragt, die statistisch auffälligen Ergebnisse im Bereich der Qualitätsindikatoren in den strukturierten Dialog nach der QSKH-Richtlinie aufzunehmen. Diese Ergebnisse sowie die zugehörigen aus dem strukturierten Dialog resultierenden Bewertungen werden im Qualitätsbericht der Krankenhäuser publiziert.
 
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(letztmals bearbeitet am 22.06.2021)
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