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Die SQMed hatte bereits darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur unterjährigen quartalsweisen Datenübermittlung aufgrund der Corona-Pandemie im Erfassungsjahr 2021 durch den G-BA ausgesetzt wurde. Bitte beachten Sie, dass nur die Verpflichtung zur unterjährigen Datenübermittlung ausgesetzt wurden, die gesamten Daten des Erfassungsjahres 2021 müssen bis spätestens zum 28.02.2022 übermittelt werden.
Aufgrund der möglichen Konsequenzen von auffälligen Ergebnissen in der endgültigen Jahresauswertung der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren möchten wir allerdings dringend empfehlen, die quartalsweise Datenübermittlung zu den bekannten Terminen (15.05.2021, 15.08.2021 und 15.11.2021) beizubehalten, da nur so die unterjährigen Auswertungen des IQTIG genutzt werden können, um frühzeitig auffällige Ergebnisse zu erkennen und ggf. entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die unterjährigen Auswertungen werden durch das IQTIG z. B. auch für den Bereich PCI zur Verfügung gestellt. |
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