|
Der G-BA hat mit Beschluss vom 15.04.2021 die Patienteninformation zur Datenerhebung bei gesetzlich versicherten Patienten gemäß § 299 Absatz 1 Satz 4 Nr. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) für die zum 01.01.2021 aus der QSKH-Richtlinie in die DeQS-Richtlinie übertragenen QS-Verfahren publiziert. Mit diesen Unterlagen sollen die betroffenen Patienten in geeigneter Weise über die Datenerhebung für die externe Qualitätssicherung informiert werden.
Für folgende Verfahren wurden Informationen neu zur Verfügung gestellt: Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS), Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP), Mammachirurgie (QS MC), Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP), Dekubitusprophylaxe (QS DEK), Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF), Perinatalmedizin (QS PM), Hüftgelenkversorgung (QS HGV) und Knieendoprothesenversorgung (QS KEP).
Sämtliche zur Verfügung stehenden Patienteninformationen können Sie auf der Internetseite des G-BA abrufen.
|
|