Bescheinigungen nach § 23 QSKH-Richtlinie und § 15 DeQS-Richtlinie
Die SQMed hat am 07.04.2021 die Bescheinigungen über die Teilnahme an der externen Qualitätssicherung (Dokumentationsraten u. Übermittlung der methodischen Sollstatistiken) nach § 23 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern sowie nach § 15 der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) postalisch an die Geschäftsleitungen der Krankenhäuser versandt.