Bereits am 14.12.2020 hatte die SQMed darauf hingewiesen, dass im Gemeinsamen Bundesausschuss folgende Punkte im Verfahren Wundinfektionen beraten wurden:
- Eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation (NWIEA/NWIES) für das Erfassungsjahr 2020.
- Eine Aussetzung der fallbezogenen QS-Dokumentation (NWIF) für das Erfassungsjahr 2021.
Heute hat die SQMed vom Gemeinsamen Bundesausschuss erfahren, dass der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlich wurde und mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft trat.