Aktualisierung Informationsschreiben IQTIG - Covid-19-Infektion und QS Pneumonie
Das IQTIG hat die SQMed GmbH heute auf eine Korrektur des Informationsschreibens "QS-Verfahren „Ambulant erworbene Pneumonie“: Einbeziehung Patientinnen und Patienten mit Covid-19 Infektion" hingewiesen. Auf dieses Informationsschreiben hatten wir am 25.05.2020 hingewiesen.
Auf Seite 2 wurde im mit "Fazit" überschriebenen Abschnitt der Satz "Liegt eine nachweisliche Überlastung durch COVID-19-Fälle in einem Krankenhaus vor, gilt dies bei Unterdokumentation als Ausnahmetatbestand und wird nicht sanktioniert." abgeändert in "Liegt eine Überlastung durch COVID-19-Fälle in einem Krankenhaus vor, gilt dies bei Unterdokumentation als Ausnahmetatbestand und wird nicht sanktioniert."
Die aktualisierte Version des Informationschreibens und weitere Informationen zur Thematik externe Qualitätssicherung und Covid-19-Pandemie finden Sie hier .