Die SQMed möchte darauf hinweisen, dass nach den Regelungen der Richtlinien des GBA zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, zu Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) sowie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) die Daten des 3. Quartals 2019 bis spätestens zum 15.11.2019 übermittelt werden müssen.
Die kommenden Fristen wurden durch den GBA wie folgt festgelegt:
- Daten des 4. Quartals 2019 bis spätestens zum 28.02.2020
Besondere Bedeutung hat die Datenübermittlung im Bereich der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, da in diesem Bereich nachträgliche Datenübermittlungen bzw. -aktualisierungen Massnahmen der Datenvalidierung nach sich ziehen können.