Bescheinigungen nach § 23 QSKH-Richtlinie und § 15 Qesü-Richtlinie
Die SQMed hat am 15.04.2019 die Bescheinigungen über die Teilnahme an der externen Qualitätssicherung (Dokumentationsraten u. Übermittlung der methodischen Sollstatistiken) nach § 23 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern sowie nach § 15 der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) postalisch an die Geschäftsleitungen der Krankenhäuser versandt.