Zum Jahr 2015 wurde die Datenübertragung in den bundesweit verpflichtenden Leistungsbereichen der externen Qualitätssicherung nach §137 SGB V umgestellt. Anstelle des bisherigen Verfahrens (im weiteren CSV-Verfahren genannt) gibt es in vielen Leistungsbereichen nur noch eine Übertragung im XML-Format (im weiteren XML-Verfahren genannt) geben. Da sich im Rahmen der Datenübermittlung für das Jahr 2015 einige Probleme gezeigt haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Der Export im XML-Verfahren (nach der Spezifikation 2015) ist seit dem 01.01.2015 für die bundesweit verpflichtenden Leistungsbereiche möglich. Der Versand der Daten erfolgt an die E-Mail-Adresse xmldaten@bqs-institut.de (Achtung: Daten für die herzchirurgischen und transplantationsmedizinischen Leistungsbereiche übermitteln Sie bitte an das AQUA-Institut).
In den Bereichen Neonatologie und Dekubitusprophylaxe werden Überlieger aus dem Jahr 2014 weiterhin im CSV-Verfahren übermittelt (an daten@bqs-institut.de).
Der Export für das Landesprojekt Schlaganfall Rheinland-Pfalz (APO_RP) erfolgt auch für das Jahr 2015 weiterhin im CSV-Verfahren. Der Versand der Dateien erfolgt an die E-Mail-Adresse daten@bqs-institut.de.