Weiterleitung Neonataldaten Perinatalzentren Level I + II
Der GBA hat im November eine Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) beschlossen. Die Regelungen der Richtlinie verpflichten Perinatalzentren der Level 1 und Level 2 im Jahr 2015 zur Teilnahme an der einheitlichen bundesweiten Veröffentlichung von Ergebnissen der Daten der Qualitätssicherung im Bereich Neonatologie auf der Internetseite www.perinatalzentren.org . In den vergangenen Jahren konnten die Perinatalzentren auf freiwilliger Basis an der Veröffentlichung teilnehmen.
Die SQMed bietet allen Perinatalzentren Level I und II in Rheinland-Pfalz an, die Übermittlung der Daten der Neonatalerhebung der Jahre 2010 - 2014 an das AQUA-Institut zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Einverständniserklärung der Geschäftsleitung des Krankenhauses. Sofern das Krankenhaus diesen Service der SQMed nicht nutzen will, bleibt es in der Verantwortung des Krankenhauses, die Daten an das AQUA-Institut zu übermitteln.