Allgemeine Hinweise:
Es ist ausschließlich auf die Aufbereitung durch das Krankenhaus
Bezug zu nehmen. Nicht gemeint ist an dieser Stelle die Aufbereitung
durch externe Dienstleister.
Gefragt wird nach einem systematischen Fehlermanagement über den
gesamten Bereich der Sterilgutaufbereitung, für das eine
Standardarbeitsanweisung und eine fortlaufende schriftliche
Fehlerdokumentation (Fehlerdatum, -art, -ursache, -behebung) vorliegen
müssen.
Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Krankenhäuser gilt:
Die Angabe ist für den gesamten Sterilgutbereich des Krankenhauses zu machen.
Für reine Belegkrankenhäuser gilt:
Die Angabe ist für den gesamten Sterilgutbereich des Belegkrankenhauses zu machen.
Für Belegärzte gilt:
Die Angabe ist für den gesamten Sterilgutbereich des Krankenhauses
zu machen. Es ist auf das Krankenhaus Bezug zu nehmen, an dem die
meisten belegärztlichen Operationen erbracht wurden. Dabei sind
belegärztliche Operationen gemeint, die über die in diesem
Bogen angegebene BSNR abgerechnet wurden.