Allgemeine Hinweise:
Es ist ausschließlich auf die eigene Aufbereitung Bezug zu
nehmen. Nicht gemeint ist die Aufbereitung durch externe Dienstleister.
Es ist über die Aufbereitung der OP-Instrumente inkl.
Anästhesie zu berichten, nicht über die Aufbereitung der
Instrumente des Sprechstundenalltags.
Gefragt wird nach einem systematischen Fehlermanagement über den
gesamten Bereich der Sterilgutaufbereitung, für das eine
Standardarbeitsanweisung und eine fortlaufende schriftliche
Fehlerdokumentation (Fehlerdatum, -art, -ursache, -behebung) vorliegen
müssen.
Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Krankenhäuser/ermächtigte Krankenhäuser gilt:
Die Angabe ist für den gesamten Sterilgutbereich des Krankenhauses zu machen.
Für Vertragsärzte gilt:
Die Angabe ist bei Hauptbetriebsstätten mit eigenem ambulanten OP
für den gesamten Sterilgutbereich an der Hauptbetriebsstätte
oder beim Betreiber des OPs zu machen, auch wenn ambulante Operationen
zusätzlich an Nebenbetriebsstätten durchgeführt werden.
Sofern die ambulanten Operationen ausschließlich an einer
Nebenbetriebsstätte durchgeführt werden, soll sich die Angabe
auf den Sterilgutbereich an dieser Nebenbetriebsstätte oder auf
den Sterilgutbereich beim Betreibers des OPs beziehen. Bei mehreren
Nebenbetriebsstätten ist die Angabe für die
Nebenbetriebsstätte zu machen, an der die meisten ambulanten
Operationen erbracht und über die in diesem Bogen angegebene
Betriebsstättennummer (BSNR) abgerechnet wurden.
Für ermächtigte Krankenhausärzte gilt:
Die Angabe ist für den gesamten Sterilgutbereich des Krankenhauses
zu machen, sofern sich die Hauptbetriebsstätte in einem oder an
einem Krankenhaus befindet.
Befindet sich die Hauptbetriebsstätte nicht in einem oder an einem
Krankenhaus, ist die Angabe für den Sterilgutbereich an der
Hauptbetriebsstätte oder beim Betreiber des OPs zu machen.