Das Datenfeld "Status des Leistungserbringers" dient der Identifikation des dokumentationspflichtigen Leistungserbringers.
Handelt es sich um ambulante Leistungen, die vom Krankenhaus erbracht
wurden und über das in diesem Bogen angegebene
Institutionskennzeichen (IK) abgerechnet wurden, ist Schlüsselwert
„Krankenhaus“ zu wählen. Hierbei kann es sich z.B. um
ambulantes Operieren im Krankenhaus nach § 115b SGB V, ambulante
spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V oder um
Leistungen durch Hochschulambulanzen nach § 117 SGB V handeln.
Handelt es sich um Leistungen im Rahmen von Ermächtigungen oder um
kollektivvertragliche Leistungen, die über die in diesem Bogen
angegebene Betriebsstättennummer (BSNR) abgerechnet wurden, ist
Schlüsselwert „vertragsärztlicher
Leistungserbringer“ zu wählen. Hierbei kann es sich z.B. um
Leistungen in der Praxis, im ambulanten OP-Zentrum, im MVZ oder um
persönliche Ermächtigungen von Krankenhausärzten oder
Ermächtigungen von Krankenhäusern handeln.