Das Datenfeld "Status des Leistungserbringers" dient der Identifikation des dokumentationspflichtigen Leistungserbringers.

Handelt es sich um ambulante Leistungen, die vom Krankenhaus erbracht wurden und über das in diesem Bogen angegebene Institutionskennzeichen (IK) abgerechnet wurden, ist Schlüsselwert „Krankenhaus“ zu wählen. Hierbei kann es sich z.B. um ambulantes Operieren im Krankenhaus nach § 115b SGB V, ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V oder um Leistungen durch Hochschulambulanzen nach § 117 SGB V handeln.

Handelt es sich um Leistungen im Rahmen von Ermächtigungen oder um kollektivvertragliche Leistungen, die über die in diesem Bogen angegebene Betriebsstättennummer (BSNR) abgerechnet wurden, ist Schlüsselwert „vertragsärztlicher Leistungserbringer“ zu wählen. Hierbei kann es sich z.B. um Leistungen in der Praxis, im ambulanten OP-Zentrum, im MVZ oder um persönliche Ermächtigungen von Krankenhausärzten oder Ermächtigungen von Krankenhäusern handeln.