Allgemeine Hinweise:
Es sollen nur Mitarbeiter einbezogen werden, die für die Angabe im
Feld „Wie viele Mitarbeiter des Pflegepersonals waren im Jahr
2024 ganzjährig in der Patientenversorgung tätig?“
gezählt wurden.
Es kann sich sowohl um interne als auch externe
Informationsveranstaltungen oder E-Learning-Programme handeln. Die
Teilnehmer sind in einer Liste dokumentiert.
Die Pflegekräfte werden pro Kopf gezählt,
unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll- oder
Teilzeitarbeit).
Die hier gezählten Personen sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen.
In Anlehnung an die Regelungen zum Qualitätsbericht der
Krankenhäuser umfasst das "Pflegepersonal"
Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner, Gesundheits- und
(Kinder-)Krankenpfleger, Pflegeassistenten und (Kranken-)Pflegehelfer,
Altenpfleger und Operationstechnische Assistenten. Dazu gehören
auch Pflegekräfte in Intensivpflege und -behandlungseinrichtungen
sowie Dialysestationen. "Medizinische Fachangestellte" werden in einer
separaten Berufsgruppe erfasst.
Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung oder eines solchen E-Learning-Programmes müssen sein:
Für alle Berufsgruppen:
- Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion
- Hygiene bei multiresistenten Erregern