Allgemeine Hinweise:
Es sollen nur Mitarbeiter einbezogen werden, die für die Angabe im Feld „Wie viele Mitarbeiter des Küchenpersonals waren im Jahr 2024 ganzjährig tätig?“ gezählt wurden.

Es kann sich sowohl um interne als auch externe Informationsveranstaltungen oder E-Learning-Programme handeln. Die Teilnehmer sind in einer Liste dokumentiert.

Das Küchenpersonal wird pro Kopf gezählt, unabhängig von seiner Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit).

Die hier gezählten Personen sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen.

Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung oder eines solchen E-Learning-Programmes müssen sein:

Für alle Berufsgruppen:
- Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion
- Hygiene bei multiresistenten Erregern

Für die Berufsgruppe  "Küchenpersonal" außerdem:
- Flächendesinfektion

Für Küchenpersonal gilt die Belehrung nach § 43 IfSG als „Informationsveranstaltung / E-Learning-Programm zur Thematik -Hygiene und Infektionsprävention“.