Allgemeine Hinweise:
Es sollen nur Mitarbeiter einbezogen werden, die für die Angabe im
Feld „Wie viele Mitarbeiter des Küchenpersonals waren im
Jahr 2024 ganzjährig tätig?“ gezählt wurden.
Es kann sich sowohl um interne als auch externe
Informationsveranstaltungen oder E-Learning-Programme handeln. Die
Teilnehmer sind in einer Liste dokumentiert.
Das Küchenpersonal wird pro Kopf gezählt, unabhängig von
seiner Wochenarbeitszeit (in Voll- oder Teilzeitarbeit).
Die hier gezählten Personen sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen.
Inhalte einer solchen Informationsveranstaltung oder eines solchen E-Learning-Programmes müssen sein:
Für alle Berufsgruppen:
- Allgemeine Hygiene
- Händedesinfektion
- Hygiene bei multiresistenten Erregern
Für die Berufsgruppe "Küchenpersonal" außerdem:
- Flächendesinfektion
Für Küchenpersonal gilt die Belehrung nach § 43 IfSG als
„Informationsveranstaltung / E-Learning-Programm zur Thematik
-Hygiene und Infektionsprävention“.