Allgemeine Hinweise:
Es ist ausschließlich auf die Aufbereitung durch das Krankenhaus
Bezug zu nehmen. Nicht gemeint ist an dieser Stelle die Aufbereitung
durch externe Dienstleister.
Es wird nach der letzten Wartung vor Ablauf des Jahres 2024 gefragt.
Bei mehreren Reinigungs- und Desinfektionsgeräten ist das Datum
für das Gerät einzutragen, dessen letzte Wartung am längsten zurückliegt. Ist bisher keine
Wartung erfolgt, ist das Beschaffungsdatum des Gerätes einzutragen.
Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Krankenhäuser gilt:
Die Angabe ist für das vom Krankenhaus aufbereitete Sterilgut zu machen.
Für reine Belegkrankenhäuser gilt:
Die Angabe ist für das vom Belegkrankenhaus aufbereitete Sterilgut zu machen.
Für Belegärzte gilt:
Die Angabe ist für das vom Krankenhaus aufbereitete Sterilgut zu
machen. Es ist auf das Krankenhaus Bezug zu nehmen, an dem die meisten
belegärztlichen Operationen erbracht wurden. Dabei sind
belegärztliche Operationen gemeint, die über die in diesem
Bogen angegebene BSNR abgerechnet wurden.