Allgemeine Hinweise:
Als Compliance-Beobachtung soll jeweils eine Überprüfung einer einzelnen Situation bei einem Patienten gezählt werden, in der die angesprochene Maßnahme indiziert war. Die Beobachtung kann durch eigenes Personal oder externe Beauftragte erfolgen.

Der Begriff der Händedesinfektion bezieht sich hier nur auf die hygienische Händedesinfektion, nicht auf die chirurgische Händedesinfektion im OP. Als Anleitung zur Compliance-Beobachtung der Händedesinfektion können die entsprechende Anleitung und der Auswertungsbogen der "Aktion Saubere Hände" dienen.
Einen Link zu dem Dokument finden Sie unter:



https://iqtig.org/datenerfassung/spezifikationen/erfassungsmodule/dokumentationsfelder/faq/pruefungendesinfekt/
Eine Compliance-Beobachtung ist z.B. die Überprüfung der Händedesinfektion für eine Behandlungssituation bei einem Patienten.

Leistungserbringerbezogene Hinweise:

Für Krankenhäuser/ermächtigte Krankenhäuser gilt:
Die Frage ist mit "ja" zu beantworten, wenn die Compliance-Beobachtungen hinsichtlich der hygienischen Händedesinfektion im Krankenhaus durchgeführt wurden.

Für Vertragsärzte/ermächtigte Krankenhausärzte gilt:
Die Frage ist mit "ja" zu beantworten, wenn die Compliance-Beobachtungen hinsichtlich der hygienischen Händedesinfektion in der Hauptbetriebsstätte durchgeführt wurden.