Allgemeine
Hinweise:
Als Compliance-Beobachtung soll jeweils eine
Überprüfung
einer einzelnen Situation bei einem Patienten gezählt werden,
in
der die angesprochene Maßnahme indiziert war. Die Beobachtung
kann durch eigenes Personal oder externe Beauftragte erfolgen.
Der Begriff der Händedesinfektion bezieht sich hier nur auf
die
hygienische Händedesinfektion, nicht auf die chirurgische
Händedesinfektion im OP. Als Anleitung zur
Compliance-Beobachtung der Händedesinfektion
können
die entsprechende Anleitung und der Auswertungsbogen der "Aktion
Saubere Hände" dienen.
Einen Link zu dem Dokument finden Sie unter:
https://iqtig.org/datenerfassung/spezifikationen/erfassungsmodule/dokumentationsfelder/faq/pruefungendesinfekt/
Eine Compliance-Beobachtung ist z.B. die
Überprüfung der Händedesinfektion
für eine
Behandlungssituation bei einem Patienten.
Leistungserbringerbezogene
Hinweise:
Für Krankenhäuser/ermächtigte
Krankenhäuser gilt:
Die Frage ist mit "ja" zu beantworten, wenn die Compliance-Beobachtungen
hinsichtlich der hygienischen Händedesinfektion im Krankenhaus
durchgeführt wurden.
Für Vertragsärzte/ermächtigte
Krankenhausärzte gilt:
Die Frage ist mit "ja" zu beantworten, wenn die Compliance-Beobachtungen
hinsichtlich der hygienischen Händedesinfektion in der
Hauptbetriebsstätte durchgeführt wurden.