Allgemeine
Hinweise:
Die Frage bezieht sich auf die hygienische Risikoklassifizierung, wie
sie in der KRINKO-BfArM-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei
der Aufbereitung von Medizinprodukten" niedergelegt ist.
Einen Link zum Dokument finden Sie unter:
https://iqtig.org/datenerfassung/spezifikationen/erfassungsmodule/dokumentationsfelder/faq/produktrisiko/
Leistungserbringerbezogene
Hinweise:
Für Krankenhäuser
gilt:
Die Angabe ist für das gesamte vom Krankenhaus genutzte
Sterilgut zu machen.
Für reine Belegkrankenhäuser
gilt:
Die Angabe ist für das gesamte vom Belegkrankenhaus
bereitgestellte Sterilgut zu machen, das im Belegkrankenhaus genutzt
wurde.
Für Belegärzte
gilt:
Die Angabe ist für das gesamte vom Krankenhaus genutzte
Sterilgut zu machen.
Es ist auf das Krankenhaus Bezug zu nehmen, an dem die meisten
belegärztlichen Operationen erbracht wurden. Dabei sind
belegärztliche Operationen gemeint, die über die in
diesem
Bogen angegebene BSNR abgerechnet wurden.