Leistungserbringerbezogene Hinweise:

Für Krankenhäuser gilt:
Die leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie gilt als aufwandsarm zugänglich, wenn sie für alle ambulant operierenden Ärzte elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar war oder
wenn mindestens ein Exemplar im ambulanten OP-Bereich und mindestens ein Exemplar im nicht-sterilen Bereich in Papierform vorhanden war und jederzeit eingesehen werden konnte.

Für Vertragsärzte gilt:
Sofern der Vertragsarzt bzw. die an der vertragsärztlichen Einrichtung (z.B. Arztpraxis, MVZ) tätigen Ärzte nach einer leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie der Einrichtung(en) handelte bzw. handelten, in der er seine Operationen durchgeführt hatte bzw. sie ihre Operationen durchgeführt hatten, gilt diese als aufwandsarm zugänglich, wenn sie für den Vertragsarzt bzw. die an der vertragsärztlichen Einrichtung (z.B. Arztpraxis, MVZ) tätigen Ärzte elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar war oder wenn mindestens ein Exemplar im OP-Bereich und mindestens ein Exemplar im nicht-sterilen Bereich der Einrichtung(en), in der die Operationen durchgeführt wurden, in Papierform vorhanden war und jederzeit eingesehen werden konnte.

Handelte der Vertragsarzt bzw. handelten die an der vertragsärztlichen Einrichtung (z.B. Arztpraxis, MVZ) tätigen Ärzte nach einer eigenen leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie,  gilt diese als aufwandsarm zugänglich, wenn sie an jedem Ort, an dem ambulante Operationen durchgeführt wurden, oder in der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar war oder in Papierform vorhanden war und jederzeit eingesehen werden konnte.

Für ermächtigte Krankenhausärzte/ ermächtigte Krankenhäuser gilt:
Sofern der ermächtigte Krankenhausarzt bzw. das ermächtigte Krankenhaus nach einer leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie des Krankenhauses handelte, gilt diese als aufwandsarm zugänglich, wenn sie für den ermächtigten Krankenhausarzt bzw. die ambulant operierenden Ärzte des ermächtigten Krankenhauses elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar war oder wenn mindestens ein Exemplar im OP-Bereich und mindestens ein Exemplar im nicht-sterilen Bereich des Krankenhauses in Papierform vorhanden war und jederzeit eingesehen werden konnte.

Handelte der ermächtigte Krankenhausarzt bzw. das ermächtigte Krankenhaus nach einer eigenen leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie, gilt diese auch als aufwandsarm zugänglich, wenn sie für den ermächtigten Krankenhausarzt bzw. die ambulant operierenden Ärzte des ermächtigten Krankenhauses an jedem Ort, an dem ambulante Operationen im Rahmen der Ermächtigung durchgeführt wurden, oder in der Hauptbetriebsstätte elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar war oder in Papierform vorhanden war und jederzeit eingesehen werden konnte.