Es sind nur Daten bis zum Ende des Jahres 2024 zu
dokumentieren. Ist bisher keine Überprüfung der
Aktualität bzw. keine Aktualisierung erfolgt, ist das
Erstellungsdatum des Dokuments einzutragen.
Die Aktualitätsprüfung soll neben der gültigen wissenschaftlichen Leitlinie die aktuelle Bewertung der einrichtungsbezogenen Infektions-, Antibiotikaverbrauchs- und Resistenzlage (IfSG bzw. Hygieneverordnungen der Länder) berücksichtigen.