Allgemeine Hinweise:
Es sind nur Daten bis zum Ende des Jahres 2024 zu dokumentieren. Ist
bisher keine Überprüfung der Aktualität bzw. keine
Aktualisierung erfolgt, ist das Erstellungsdatum des Dokuments
einzutragen.
Die Aktualitätsprüfung soll neben der gültigen
wissenschaftlichen Leitlinie die aktuelle Bewertung der
einrichtungsbezogenen Infektions-, Antibiotikaverbrauchs- und
Resistenzlage (IfSG bzw. Hygieneverordnungen der Länder)
berücksichtigen.