Allgemeine Hinweise:
Eine leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie beruht auf einer
gültigen Leitlinie der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und
wurde um aktuelle Kommentare zu den einrichtungsindividuellen
Besonderheiten und ggf. daraus resultierenden Abweichungen
ergänzt.
Die perioperative Antibiotikaprophylaxe und die allgemeine
Antibiotikatherapie können in einer gemeinsamen
leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie geregelt sein.
Für die Erstellung der leitlinienbasierten Empfehlung /internen
Leitlinie kann auf die Empfehlung der Paul-Ehrlich-Gesellschaft zur
perioperativen Antibiotika-Prophylaxe zurückgegriffen werden.
Hinweise zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe (PAP) sind ebenfalls
in der KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperativer
Wundinfektionen“ enthalten.
Die leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie muss
für alle operierenden
Ärzte gegolten haben. Unterjährig aktualisierte
leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien werden
berücksichtigt, sofern sichergestellt war, dass diese bis 30.06.2024 eingeführt wurden.
In Entwicklung befindliche oder im zweiten Halbjahr in Kraft gesetzte leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien
können nicht berücksichtigt werden.
Erfolgt die Leistungserbringung an unterschiedlichen
Krankenhausstandorten, können sich die Inhalte der
leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie je
Krankenhausstandort unterscheiden. Dabei muss sichergestellt sein, dass
die wesentlichen Anforderungen an die perioperative
Antibiotikaprophylaxe gleichermaßen enthalten sind.
Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Krankenhäuser gilt:
Die Frage kann nur mit "ja" beantwortet werden, wenn:
• eine entsprechende fachgebietsübergreifende leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie vorlag
oder
• leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien für alle operativen Fachgebiete vorlagen.
Es kann sich um eine leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie
handeln, die sowohl für den stationären als auch den
ambulanten Bereich im Krankenhaus gültig ist.
Für reine Belegkrankenhäuser gilt:
Die Frage kann nur mit "ja" beantwortet werden, wenn:
• eine entsprechende fachgebietsübergreifende leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie vorlag
oder
• leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien für alle operativen Fachgebiete vorlagen.
Es kann sich auch um ein Dokument handeln, in dem das Belegkrankenhaus
die eigenen leitlinienbasierten Empfehlungen/internen Leitlinien der
jeweiligen Belegärzte gesammelt vorhält.
Für Belegärzte gilt:
Die Frage kann nur mit "ja" beantwortet werden, wenn:
• eine entsprechende fachgebietsübergreifende leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie vorlag
oder
• leitlinienbasierte Empfehlungen/interne
Leitlinien für ihre jeweiligen operativen Fachgebiete vorlagen.
Der Belegarzt kann bzw. die an der belegärztlichen Einrichtung
(z.B. Arztpraxis, MVZ) tätigen Ärzte können nach einer
leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie des Krankenhauses
oder
nach einer eigenen leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie handeln.
Sofern der Belegarzt bzw. die an der belegärztlichen Einrichtung
(z.B. Arztpraxis, MVZ) tätigen Ärzte nach einer eigenen
leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie handelt bzw. handeln,
muss diese an jedem Krankenhaus(standort), an dem die
belegärztlichen Operation/en durchgeführt wurden
oder
in der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) vorliegen.