Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Krankenhäuser/reine Belegkrankenhäuser gilt:
Die leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie gilt als
aufwandsarm zugänglich, wenn sie für alle Ärzte
elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar ist oder wenn sie im
OP-Bereich und auf den Stationen in Papierform vorhanden ist und
jederzeit eingesehen werden kann.
Für Belegärzte gilt:
Sofern der Belegarzt bzw. die an der belegärztlichen Einrichtung
(z.B. Arztpraxis, MVZ) tätigen Ärzte nach einer
leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie des Krankenhauses
handelt bzw. handeln, gelten die vorgenannten
leistungserbringerbezogenen Hinweise für Krankenhäuser/reine
Belegkrankenhäuser.
Handelt der Belegarzt bzw. handeln die an der belegärztlichen
Einrichtung (z.B. Arztpraxis, MVZ) tätigen Ärzte nach einer
eigenen leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie, gilt diese
auch als aufwandsarm zugänglich, wenn sie an jedem
Krankenhaus(standort), an dem die belegärztlichen Operation/en
durchgeführt wurden, oder in der Hauptbetriebsstätte
(Arztpraxis, MVZ) elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar ist
oder in Papierform vorhanden ist und jederzeit eingesehen werden kann.