Leistungserbringerbezogene
Hinweise:
Für Krankenhäuser
gilt:
Die leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie gilt als
aufwandsarm zugänglich, wenn alle Ärzte des Krankenhauses
elektronisch (z.B. über Intranet) darauf zugreifen konnten oder
wenn sie im Krankenhaus in Papierform vorhanden war und jederzeit
eingesehen werden konnte.
Für Vertragsärzte
gilt:
Sofern der Vertragsarzt bzw. die an der vertragsärztlichen
Einrichtung (z.B. Arztpraxis, MVZ) tätigen Ärzte nach
einer
leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie der Einrichtung(en)
handelte bzw. handelten, in der er seine Operationen
durchgeführt
hatte bzw. sie ihre Operationen durchgeführt hatten, gilt
diese
als aufwandsarm zugänglich, wenn sie für den
Vertragsarzt
bzw. die an der vertragsärztlichen Einrichtung (z.B.
Arztpraxis,
MVZ) tätigen Ärzte elektronisch (z.B. über
Intranet)
aufrufbar war oder wenn mindestens ein Exemplar im OP-Bereich und
mindestens ein Exemplar im nicht-sterilen Bereich der Einrichtung(en),
in der die Operationen durchgeführt wurden, in Papierform
vorhanden war und jederzeit eingesehen werden konnte.
Handelte der Vertragsarzt bzw. handelten die an der
vertragsärztlichen Einrichtung (z.B. Arztpraxis, MVZ)
tätigen
Ärzte nach einer eigenen leitlinienbasierten
Empfehlung/internen
Leitlinie, gilt diese als aufwandsarm zugänglich,
wenn sie
an jedem Ort, an dem ambulante Operationen durchgeführt
wurden,
oder in der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) elektronisch
(z.B. über Intranet) aufrufbar war oder in Papierform
vorhanden
war und jederzeit eingesehen werden konnte.
Für ermächtigte
Krankenhausärzte/ ermächtigte Krankenhäuser
gilt:
Sofern der ermächtigte Krankenhausarzt bzw. das
ermächtigte
Krankenhaus nach einer leitlinienbasierten Empfehlung/internen
Leitlinie des Krankenhauses handelte, gilt diese als aufwandsarm
zugänglich, wenn sie für den ermächtigten
Krankenhausarzt bzw. die ambulant operierenden Ärzte des
ermächtigten Krankenhauses elektronisch (z.B. über
Intranet)
aufrufbar war oder wenn mindestens ein Exemplar im OP-Bereich und
mindestens ein Exemplar im nicht-sterilen Bereich des Krankenhauses in
Papierform vorhanden war und jederzeit eingesehen werden konnte.
Handelte der ermächtigte Krankenhausarzt bzw. das
ermächtigte
Krankenhaus nach einer eigenen leitlinienbasierten Empfehlung/internen
Leitlinie, gilt diese auch als aufwandsarm zugänglich, wenn
sie
für den ermächtigten Krankenhausarzt bzw. die
ambulant
operierenden Ärzte des ermächtigten Krankenhauses an
jedem
Ort, an dem ambulante Operationen im Rahmen der Ermächtigung
durchgeführt wurden, oder in der Hauptbetriebsstätte
elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar war oder in
Papierform
vorhanden war und jederzeit eingesehen werden konnte.