Es sind nur Daten bis zum Ende des Jahres 2024 zu
dokumentieren. Ist bisher keine Überprüfung der
Aktualität bzw. keine Aktualisierung erfolgt, ist das
Erstellungsdatum des Dokuments einzutragen.
Die Aktualitätsprüfung soll neben der gültigen
wissenschaftlichen Leitlinie die aktuelle Bewertung der
einrichtungsbezogenen Infektions-, Antibiotikaverbrauchs- und
Resistenzlage (IfSG bzw. Hygieneverordnungen der Länder)
berücksichtigen.