Allgemeine Hinweise:
Eine leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie beruht auf einer
gültigen Leitlinie der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und
wurde um aktuelle Kommentare zu den einrichtungsindividuellen
Besonderheiten und ggf. daraus resultierenden Abweichungen
ergänzt.
Die perioperative Antibiotikaprophylaxe und die allgemeine
Antibiotikatherapie können in einer gemeinsamen
leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie geregelt sein.
Als Orientierung kann die Leitlinie 092/001 der AWMF zur rationalen Antibiotikatherapie dienen.
Die leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie muss für alle Ärzte
gegolten haben. Unterjährig aktualisierte leitlinienbasierte
Empfehlungen/interne Leitlinien werden berücksichtigt, sofern
sichergestellt war, dass diese bis 30.06.2024 eingeführt wurden. In Entwicklung befindliche
oder im zweiten Halbjahr in Kraft gesetzte
leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien können nicht
berücksichtigt werden.
Erfolgt die Leistungserbringung an unterschiedlichen
Krankenhausstandorten, können sich die Inhalte der
leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie je
Krankenhausstandort unterscheiden. Dabei muss sichergestellt sein, dass
die wesentlichen Anforderungen an die allgemeine Antibiotikatherapie
gleichermaßen enthalten sind.
Die Frage kann nur mit "ja" beantwortet werden, wenn:
• eine entsprechende fachgebietsübergreifende leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie vorlag
oder
• leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien für alle Fachgebiete vorlagen.
Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Krankenhäuser gilt:
Es kann sich um eine leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie
handeln, die sowohl für den stationären als auch den
ambulanten Bereich gültig ist.
Für reine Belegkrankenhäuser gilt:
Es kann sich auch um ein Dokument handeln, in dem das Belegkrankenhaus
die eigenen leitlinienbasierten Empfehlungen/internen Leitlinien der
jeweiligen Belegärzte gesammelt vorhält.
Für Belegärzte gilt:
Der Belegarzt kann bzw. die an der belegärztlichen Einrichtung
tätigen Ärzte können nach einer leitlinienbasierten
Empfehlung/internen Leitlinie des Krankenhauses oder nach einer eigenen
leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie handeln.
Sofern der Belegarzt bzw. die an der belegärztlichen Einrichtung
tätigen Ärzte nach einer eigenen leitlinienbasierten
Empfehlung/internen Leitlinie handelt bzw. handeln, muss diese an jedem
Krankenhaus(standort)
oder
in der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) vorliegen.