Allgemeine Hinweise:
Eine leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie beruht auf einer
gültigen Leitlinie der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und
wurde um aktuelle Kommentare zu den einrichtungsindividuellen
Besonderheiten und ggf. daraus resultierenden Abweichungen
ergänzt.
Die perioperative Antibiotikaprophylaxe und die allgemeine
Antibiotikatherapie können in einer gemeinsamen
leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie geregelt worden sein.
Als Orientierung kann die Leitlinie 092/011 der AWMF zur rationalen Antibiotikatherapie dienen.
Die leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie muss
für alle Ärzte
gegolten haben. Unterjährig aktualisierte leitlinienbasierte
Empfehlungen/interne Leitlinien werden berücksichtigt, sofern
sichergestellt war, dass diese bis 30.06.2024 eingeführt wurden. In Entwicklung befindliche
oder im zweiten Halbjahr in Kraft gesetzte
leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien können nicht
berücksichtigt werden.
Erfolgt die Leistungserbringung an unterschiedlichen Orten, können
sich die Inhalte der leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie
je Ort der Leistungserbringung unterscheiden. Dabei muss sichergestellt
sein, dass die wesentlichen Anforderungen an die Antibiotikatherapie
gleichermaßen enthalten sind.Die Frage kann nur mit "ja"
beantwortet werden, wenn:
• eine entsprechende fachgebietsübergreifende leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie vorlag
oder
• leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien für alle Fachgebiete vorlagen.
Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Krankenhäuser gilt:
Es kann sich auch um eine leitlinienbasierte Empfehlung/interne
Leitlinie handeln, die sowohl für den stationären als auch
den ambulanten Bereich gültig war.
Für Vertragsärzte gilt:
Die leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie muss in der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) vorgelegen haben.
Für ermächtige Krankenhausärzte/ ermächtigte Krankenhäuser gilt:
Im Rahmen der Ermächtigung kann der ermächtigte
Krankenhausarzt bzw. das ermächtigte Krankenhaus nach einer
leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie des Krankenhauses
oder nach einer eigenen leitlinienbasierten Empfehlung/internen
Leitlinie handeln.
Sofern der ermächtigte Krankenhausarzt bzw. das ermächtigte
Krankenhaus nach einer eigenen leitlinienbasierten Empfehlung/internen
Leitlinie handelte, muss diese an jedem Ort, an dem
Ermächtigungsleistungen erbracht wurden, oder in der
Hauptbetriebsstätte vorgelegen haben.