Allgemeine
Hinweise:
Es ist „ja“ anzugeben, wenn im Jahr 2024 bei
mindestens
einem Patienten zur Haarentfernung die Kürzung der Haare auf Hautniveau mit einer scharfen Klinge erfolgte.
Hinweise zur adäquaten Haarentfernung sind in der
KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperativer
Wundinfektionen“
enthalten.
Einen Link zu dem Dokument finden Sie unter:
https://iqtig.org/datenerfassung/spezifikationen/erfassungsmodule/dokumentationsfelder/faq/haarentfrasier/
Leistungserbringerbezogene
Hinweise:
Für Krankenhäuser
gilt:
Die Angabe ist für alle ambulanten Operationen zu machen, die
über das in diesem Bogen angegebene IK abgerechnet wurden.
Für Vertragsärzte/ermächtigte
Krankenhausärzte/ermächtigte Krankenhäuser
gilt:
Die Angabe ist für alle ambulanten Operationen zu machen, die
über die in diesem Bogen angegebene BSNR abgerechnet wurden.