Allgemeine
Hinweise:
Es ist „ja“ anzugeben, wenn im Jahr 2024 bei
mindestens
einem Patienten eine Haarentfernung mittels einer Enthaarungscreme
durchgeführt wurde.
Hinweise zur adäquaten Haarentfernung sind in der
KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperativer
Wundinfektionen“ enthalten.
Einen Link zu dem Dokument finden Sie unter:
https://iqtig.org/datenerfassung/spezifikationen/erfassungsmodule/dokumentationsfelder/faq/haarentfcreme/
Leistungserbringerbezogene
Hinweise:
Für Krankenhäuser
gilt:
Die Angabe ist für alle stationären Operationen zu
machen,
die über das in diesem Bogen angegebene IK abgerechnet wurden.
Für reine Belegkrankenhäuser
gilt:
Die Angabe ist für alle belegärztlichen Operationen
zu
machen, bei denen das Personal des Belegkrankenhauses die
Haarentfernung durchgeführt hat. Dabei sind Operationen
gemeint,
die über das in diesem Bogen angegebene IK abgerechnet wurden.
Für Belegärzte
gilt:
Die Angabe ist für alle belegärztlichen Operationen
zu
machen, die über die in diesem Bogen angegebene BSNR
abgerechnet
wurden.