Allgemeine
Hinweise:
Es ist „ja“ anzugeben, wenn im Jahr 2024 bei
mindestens
einem Patienten eine Haarentfernung mittels eines Haarschneiders
(Clippers) durchgeführt wurde.
Hinweise zur adäquaten Haarentfernung sind in der
KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperativer
Wundinfektionen“
enthalten.
Einen Link zu dem Dokument finden Sie unter:
https://iqtig.org/datenerfassung/spezifikationen/erfassungsmodule/dokumentationsfelder/faq/haarentfclipper/
Leistungserbringerbezogene
Hinweise:
Für Krankenhäuser
gilt:
Die Angabe ist für alle ambulanten Operationen zu machen, die
über das in diesem Bogen angegebene IK abgerechnet wurden.
Für Vertragsärzte/ermächtigte
Krankenhausärzte/ermächtigte Krankenhäuser
gilt:
Die Angabe ist für alle ambulanten Operationen zu machen, die
über die in diesem Bogen angegebene BSNR abgerechnet wurden.