Handelt es sich um kollektivvertragliche Leistungen
durch einen vertragsärztlichen Leistungserbringer, ist
Schlüsselwert „kollektivvertragliche Leistung“ zu wählen. Hierbei kann es sich z.B. um Leistungen in der Praxis, im ambulanten OP-Zentrum oder im MVZ handeln.
Handelt es sich um Leistungen im Rahmen persönlicher
Ermächtigungen von Krankenhausärzten oder um Leistungen im
Rahmen von Ermächtigungen von Krankenhäusern, ist
Schlüsselwert „ermächtigte vertragsärztliche Leistung“ zu wählen.