Allgemeine Hinweise:
Es ist nur über die OP-Instrumente inkl. Anästhesie zu
berichten, nicht über die Instrumente des Sprechstundenalltags.
Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Vertragsärzte gilt:
Die Angabe ist bei Hauptbetriebsstätten mit eigenem ambulanten OP
nur für das an dieser Hauptbetriebsstätte genutzte oder das
durch den Betreiber des OPs bereitgestellte Sterilgut zu machen, auch
wenn ambulante Operationen zusätzlich an Nebenbetriebsstätten
durchgeführt wurden.
Sofern die ambulanten Operationen ausschließlich an einer
Nebenbetriebsstätte durchgeführt wurden, soll sich die Angabe
auf das an dieser Nebenbetriebsstätte genutzte oder das durch den
Betreiber des OPs bereitgestellte Sterilgut beziehen.
Bei mehreren Nebenbetriebsstätten ist die Angabe für die
Nebenbetriebsstätte zu machen, an der die meisten ambulanten
Operationen erbracht und über die in diesem Bogen angegebene BSNR
abgerechnet wurden.
Für ermächtigte Krankenhausärzte gilt:
Die Angabe ist für das gesamte vom Krankenhaus genutzte Sterilgut
zu machen, sofern sich die Hauptbetriebsstätte in einem oder an
einem Krankenhaus befindet.
Befindet sich die Hauptbetriebsstätte nicht in einem oder an einem
Krankenhaus, ist die Angabe für das an der
Hauptbetriebsstätte genutzte oder das durch den Betreiber des OPs
bereitgestellte Sterilgut zu machen.
Für ermächtigte Krankenhäuser gilt:
Die Angabe ist für das gesamte vom Krankenhaus genutzte Sterilgut zu machen.