Allgemeine Hinweise:
Die Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) werden pro
Kopf gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in
Voll- oder Teilzeitarbeit).
Die Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) sind nur
einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen.
Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Krankenhäuser/ermächtigte Krankenhäuser gilt:
Die Anzahl der Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) ist
auf Basis aller Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)
(inkl. Personal extern beauftragter Dienstleister und Beamte), die
ganzjährig im gesamten Krankenhaus im ambulanten u./o.
stationären Bereich tätig waren, zu ermitteln.
Auszuschließen aus der Angabe sind Mitarbeiter der
Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut), bei denen eine
Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im
Jahr 2024 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä.
vorlag.
Sofern alle Mitarbeiter in der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)
unterjährig im Jahr 2024 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten
und somit kein Mitarbeiter in der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)
ganzjährig im Jahr 2024 im Krankenhaus tätig war, ist keine
Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung
(OP-Sterilgut) zu machen und für das Feld "Mitarbeiter der
Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) nicht vorhanden" "ja" anzugeben.
Für Vertragsärzte gilt:
Die Anzahl der Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) ist
auf Basis aller Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)
(inkl. Personal extern beauftragter Dienstleister und Beamte), die
ganzjährig an der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ)
tätig waren, zu ermitteln.
Es ist auf die Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) Bezug zu
nehmen, für die Leistungen über die in diesem Bogen
angegebene Betriebsstättennummer abgerechnet wurden.
Auszuschließen aus der Angabe sind Mitarbeiter der
Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut), bei denen eine
Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im
Jahr 2024 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä.
vorlag.
Sofern alle Mitarbeiter in der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)
unterjährig im Jahr 2024 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten
und somit kein Mitarbeiter in der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)
ganzjährig im Jahr 2024 an der Hauptbetriebsstätte tätig
war, ist keine Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter der
Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) zu machen und für das Feld
"Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) nicht vorhanden"
"ja" anzugeben.
Für ermächtigte Krankenhausärzte gilt:
Die Anzahl der Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) ist
auf Basis aller Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)
(inkl. Personal extern beauftragter Dienstleister und Beamte), die
ganzjährig an der Hauptbetriebsstätte tätig waren, zu
ermitteln.
Es ist auf die Hauptbetriebsstätte Bezug zu nehmen, für die
Ermächtigungsleistungen über die in diesem Bogen angegebene
Betriebsstättennummer abgerechnet wurden.
Auszuschließen aus der Angabe sind Mitarbeiter der
Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut), bei denen eine
Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im
Jahr 2024 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä.
vorlag.
Sofern alle Mitarbeiter in der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)
unterjährig im Jahr 2024 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten
und somit kein Mitarbeiter in der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut)
ganzjährig im Jahr 2024 an der Hauptbetriebsstätte tätig
war, ist keine Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter der
Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) zu machen und für das Feld
"Mitarbeiter der Sterilgutaufbereitung (OP-Sterilgut) nicht vorhanden"
"ja" anzugeben.