Allgemeine Hinweise:
Es sind alle Normalstationen anzugeben, die am 31.12.2024 für die Patientenversorgung genutzt wurden.
Ausgeschlossen sind Stationen, die länger als 6 Monate im Jahr 2024 geschlossen waren.
Stationen, die weniger als 6 Monate im Jahr geschlossen waren, sollen in die Angabe einbezogen werden.

Leistungserbringerbezogene Hinweise:

Für Belegärzte gilt:
Es ist nur auf das Krankenhaus Bezug zu nehmen, an dem die meisten belegärztlichen Operationen erbracht wurden. Dabei sind Operationen gemeint, die über die in diesem Bogen angegebene BSNR abgerechnet wurden.