Allgemeine Hinweise
Die Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes werden pro Kopf
gezählt, unabhängig von ihrer Wochenarbeitszeit (in Voll-
oder Teilzeitarbeit).
Die hier gezählten Personen sind nur einmal mit der jeweils höchsten Qualifikation zu erfassen.
Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Krankenhäuser/ermächtigte Krankenhäuser gilt:
Die Anzahl der Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes ist auf
Basis aller Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes (inkl.
Personal extern beauftragter Dienstleister und Beamte), die
ganzjährig im gesamten Krankenhaus im ambulanten u./o.
stationären Bereich tätig waren, zu ermitteln.
Auszuschließen aus der Angabe sind Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes, bei denen eine
Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im
Jahr 2024 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä.
vorlag.
Sofern alle Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst
unterjährig im Jahr 2024 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten
und somit kein Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst
ganzjährig im Jahr 2024 im Krankenhaus tätig war, ist keine
Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter des medizinisch-technischen
Dienstes-zu machen und für das Feld "Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes nicht vorhanden" "ja" anzugeben.
Für Vertragsärzte gilt:
Die Anzahl der Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes ist auf
Basis aller Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes (inkl.
Personal extern beauftragter Dienstleister und Beamte), die
ganzjährig an der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ)
tätig waren, zu ermitteln.
Es ist auf die Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) Bezug zu
nehmen, für die Leistungen über die in diesem Bogen
angegebene Betriebsstättennummer abgerechnet wurden.
Auszuschließen aus der Angabe sind Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes, bei denen eine
Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im
Jahr 2024 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä.
vorlag.
Sofern alle Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst
unterjährig im Jahr 2024 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten
und somit kein Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst
ganzjährig im Jahr 2024 an der Hauptbetriebsstätte tätig
war, ist keine Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes zu machen und für das Feld
"Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes nicht vorhanden" "ja"
anzugeben.
Für ermächtigte Krankenhausärzte gilt:
Die Anzahl der Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes ist auf
Basis aller Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes (inkl.
Personal extern beauftragter Dienstleister und Beamte), die
ganzjährig an der Hauptbetriebsstätte tätig waren, zu
ermitteln.
Es ist auf die Hauptbetriebsstätte Bezug zu nehmen, für die
Ermächtigungsleistungen über die in diesem Bogen angegebene
Betriebsstättennummer abgerechnet wurden.
Auszuschließen aus der Angabe sind Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes, bei denen eine
Tätigkeitsunterbrechung von durchgehend mehr als sechs Wochen im
Jahr 2024 durch z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit u.Ä.
vorlag.
Sofern alle Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst
unterjährig im Jahr 2024 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten
und somit kein Mitarbeiter im medizinisch-technischen Dienst
ganzjährig im Jahr 2024 an der Hauptbetriebsstätte tätig
war, ist keine Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter des
medizinisch-technischen Dienstes zu machen und für das Feld
"Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes nicht vorhanden" "ja"
anzugeben.