Allgemeine Hinweise:
Es soll die Anzahl der durchgefühten Compliance-Beobachtungen zur hygienischen Händedesinfektion angegeben werden, die innerhalb aller durchgeführten Beobachtungsperioden mit mindestens 150 Indikationen angegeben wurden.

Es soll die Anzahl der durchgefühten Compliance-Beobachtungen zur hygienischen Händedesinfektion angegeben werden, die auf den Stationen durchgeführt wurden, die in den vorangegangen Feldern „Auf wie vielen Normalstationen wurden Compliance-Beobachtungen zur hygienischen Händedesinfektion bei mindestens 150 Indikationen in einer Beobachtungsperiode durchgeführt?“, „Auf wie vielen IMC/Aufwachstationen wurden Compliance-Beobachtungen zur hygienischen Händedesinfektion bei mindestens 150 Indikationen in einer Beobachtungsperiode durchgeführt?“ sowie „Auf wie vielen Intensivstationen wurden Compliance-Beobachtungen zur hygienischen Händedesinfektion bei mindestens 150 Indikationen in einer Beobachtungsperiode durchgeführt?“ angegeben wurden.

Grundlage für die Compliance-Beobachtungen der Händedesinfektion sind die Vorgaben der WHO zu den 5 Indikationsgruppen: "Five moments for hand hygiene" bzw. die Vorgaben der "Aktion Saubere Hände". Einen Link zum Dokument finden Sie unter:  
 


https://iqtig.org/datenerfassung/spezifikationen/erfassungsmodule/dokumentationsfelder/faq/compind2/

Leistungserbringerbezogene Hinweise:

Für Belegärzte gilt:
Es ist nur auf das Krankenhaus Bezug zu nehmen, an dem die meisten belegärztlichen Operationen erbracht wurden. Dabei sind Operationen gemeint, die über die in diesem Bogen angegebene BSNR abgerechnet wurden.