Allgemeine Hinweise:
Es soll die Anzahl der durchgefühten Compliance-Beobachtungen zur
hygienischen Händedesinfektion angegeben werden, die innerhalb aller
durchgeführten Beobachtungsperioden mit mindestens 150
Indikationen angegeben wurden.
Es soll die Anzahl der durchgefühten Compliance-Beobachtungen zur
hygienischen Händedesinfektion angegeben werden, die auf den Stationen
durchgeführt wurden, die in den vorangegangen Feldern „Auf
wie vielen Normalstationen wurden Compliance-Beobachtungen zur
hygienischen Händedesinfektion bei mindestens 150 Indikationen in
einer Beobachtungsperiode durchgeführt?“, „Auf wie
vielen IMC/Aufwachstationen wurden Compliance-Beobachtungen zur
hygienischen Händedesinfektion bei mindestens 150 Indikationen in
einer Beobachtungsperiode durchgeführt?“ sowie
„Auf wie vielen Intensivstationen wurden
Compliance-Beobachtungen zur hygienischen Händedesinfektion bei
mindestens 150 Indikationen in einer Beobachtungsperiode
durchgeführt?“ angegeben wurden.
Grundlage für die Compliance-Beobachtungen der
Händedesinfektion sind die Vorgaben der WHO zu den 5
Indikationsgruppen: "Five moments for hand hygiene" bzw. die Vorgaben
der "Aktion Saubere Hände". Einen Link zum Dokument finden Sie
unter:
https://iqtig.org/datenerfassung/spezifikationen/erfassungsmodule/dokumentationsfelder/faq/compind2/
Leistungserbringerbezogene Hinweise:
Für Belegärzte gilt:
Es ist nur auf das Krankenhaus Bezug zu nehmen, an dem die meisten
belegärztlichen Operationen erbracht wurden. Dabei sind
Operationen gemeint, die über die in diesem Bogen angegebene BSNR
abgerechnet wurden.