Der Gemeinsame Bundesausschuss hat folgende Leistungsbereiche für die Datenvalidierung (Stichprobenverfahren mit Datenabgleich vor Ort) zum Erfassungsjahr 2018 festgelegt:
- Herztransplantation und Herzunterstützungssysteme: Hier Validierung zu Herzunterstützungssystemen/Kunstherzen (HTXM-MKU)
- Neonatologie (NEO)
Die Datenvalidierung im Bereich Herztransplantation und Herzunterstützungssysteme wird durch das IQTIG durchgeführt, während die SQMed für die Datenvalidierung im Bereich Neonatologie zuständig ist.