Verschärfung der Sanktionsregelung bei nicht vollzähliger Dokumentation
Im Dezember hat der GBA eine Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern beschlossen. Die Änderung stellt eine Verschärfung der bekannten Sanktionsregelung bei nicht vollständiger Dokumentation dar: So wird ab dem Erfassungsjahr 2015 die Sanktionshöhe für jeden nicht dokumentiertem Datensatz bei einer wiederholten Unterdokumentation (im Vorjahr) im gleichen Leistungsbereich von 150 € auf 300 € (im Bereich der Transplantationsmedizin von 2.500 € auf 5.000 €) verdoppelt.
Die Regelung greift erstmals anlässlich der Prüfung der Dokumentationsraten des Jahres 2015, wobei die Dokumentationsraten des Jahres 2014 mit herangezogen werden, um eine wiederholte Unterdokumentation zu prüfen.